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Meldung bei Gefährdung durch Drogenkonsum

Mit der Totalrevision des Betäubungsmittelgesetzes, welches am 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt wurde, ist die gesetzliche Grundlage für eine erweiterte Meldebefugnis bei gefährdeten Personen mit problematischem illegalem Drogenkonsum geschaffen worden (Art. 3c BetmG). Mit dieser Befugnis besteht die gesetzliche Grundlage, Personendaten von gefährdeten Personen an entsprechende Meldestellen bekanntgeben zu dürfen. Der Gesetzgeber versteht die erweiterte Meldebefugnis als eine Möglichkeit der Früherkennung und Frühintervention im Bereich des illegalen Drogenkonsums, namentlich bei Kindern und Jugendlichen.

Im Kanton Solothurn nehmen wir diesen Auftrag als Meldestelle für die Bezirke Dorneck, Gäu, Gösgen, Olten, Thal und Thierstein wahr. Meldende aus anderen Bezirken kontaktieren bitte die PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen. Meldeberechtigt sind Mitarbeitende von Amtsstellen sowie Fachpersonen im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen, sofern sie die Gefährdung im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Funktion feststellen.

Für eine Meldung muss eine erhebliche Gefährdung der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder der Allgemeinheit vorliegen. Wir laden die gemeldete Person dann zu einem Gespräch ein. Meldende erhalten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen von uns keine Informationen über eine allfällige Beratungsaufnahme oder den Beratungsverlauf.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Gefährdungsmeldung an die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) gemäss Art. 443 ZGB dar. Diese kann von jeder Person eingereicht werden, die jemanden als gefährdet oder schutzbedürftig einschätzt.

Die hier beschriebene Meldebefugnis bezieht sich ausschliesslich auf Gefährdungen im Zusammenhang mit illegalem Drogenkonsum. Wird eine Gefährdung durch legalen Drogenkonsum vermutet – zum Beispiel Alkohol – empfehlen wir, die betroffene Person mit uns zu vernetzen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine Gefährdungsmeldung bei der KESB einzureichen.

Meldende können sich bei Unsicherheiten selbstverständlich gerne vorab mit uns in Verbindung setzen.

Möglichst konkrete Beobachtungen mit Angabe zu Zeit, Dauer und Häufigkeit der Vorkommnisse. Vermutungen und Informationen vom Hörensagen sind als solche zu bezeichnen.

Weitere Informationen

Das Team der Suchthilfe Ost ist gerne für Ihr Anliegen da.
Gratis-Nr. 0800 06 15 35 oder Telefon 062 206 15 35, E-Mail: info@suchthilfe-ost.ch